Mikroplastik in Kosmetika – warum es ein Problem ist

7 Min. Lesezeitletzte Aktualisierung: 09.09.2025

 

Mikroplastik in Kosmetika – warum es ein Problem ist

 

Kurzfazit in 5 Sätzen

 

  • Mikroplastik sind winzige Kunststoffpartikel (<5 mm), die absichtlich in Produkten eingesetzt werden (z. B. als Peelingkügelchen, Filmbildner, Trübungsmittel) oder beim Zerfall größerer Kunststoffe entstehen. In Kosmetik gelangen sie direkt ins Abwasser – Rückhalt in Kläranlagen ist begrenzt; ein Teil landet in Flüssen, Böden und Meeren. 

  • Gesundheitsrelevant: In Studien wurden Kunststoffpartikel u. a. im Blut, in Muttermilch, in Plazenten und (neuere Daten) in Organen nachgewiesen; gesundheitliche Folgen werden untersucht, Hinweise betreffen Entzündungen, oxidativen Stress und mögliche Störungen hormoneller Systeme.   

  • Additive: Kunststoffe enthalten zehntausende Zusatzstoffe (Weichmacher, Stabilisatoren etc.), von denen ein Teil öko- oder humantoxikologisch bedenklich sein kann – sie können aus Partikeln freigesetzt werden. 

  • Umweltproblem: Mikroplastik ist extrem langlebig, reichert sich in Ökosystemen an und kann Organismen entlang der Nahrungskette beeinflussen. 

  • Regulatorik: Die EU hat 2023 eine REACH-Beschränkung für absichtlich zugesetztes Mikroplastik beschlossen – mit stufenweisen Verboten besonders auch für Kosmetika (Rinse-off früher, Leave-on später, Farbkosmetik zuletzt). 

 

 

1) Was genau ist „Mikroplastik“ – und was steckt in Kosmetik?

 

 

  • Definition (praktisch): Feste, unlösliche synthetische Polymer-Partikel <5 mm. In Kosmetik waren/sind typische Anwendungen:

    Peelings (Microbeads), Trübungsmittel/Glitzer, Filmbildner (Halt, Glanz), Viskositäts-/Emulsionskontrolle. 

  • Wichtig: Neben festen Partikeln werden in der Debatte oft auch gelöste/gelartige/flüssige Polymere (z. B. Acrylates Copolymer, Polyquaternium-XX, Silikonharze) mitgedacht. Diese gelten streng genommen nicht als „Mikroplastik“, tragen aber zur Polymer-Belastung der Umwelt bei und sind in Kosmetik mengenmäßig relevanter als feste Partikel. 

 

 

Typische INCI-Hinweise (Auswahl; für Beratung):

Acrylates Copolymer, Styrene/Acrylates Copolymer, Polyethylene (PE), Polypropylene (PP), Nylon-x/Polyamide, Polyurethane-xx, Polyquaternium-xx, Carbomer, Dimethicone/Polysiloxane, Polyethylene Terephthalate (PET), Poly(methyl methacrylate) (PMMA). (Einzelne Beispiele; nicht jede dieser Bezeichnungen ist automatisch „festes“ Mikroplastik – aber es sind Polymere, die wir bei umweltbewusster Auswahl im Blick behalten.) 

 

 

2) Wie viel – und warum ist das ein Umweltproblem?

 

 

  • Mengen & Einsatz: Für Kosmetik/Wasch-/Reinigungsprodukte wurden (Deutschland) ~50.000 t/Jahr Polymer-Einsatz abgeschätzt; Polymere erfüllen viele Funktionen, v. a. Filmbildung, Viskositätskontrolle, Emulsionsstabilisierung. Microbeads machten bereits vor Jahren nur einen kleinen Anteil der Reibkörper aus; andere Polymere (z. B. Dispersionen/Filmbildner) sind relevanter. 

  • Emissionen: Für Mikroplastik aus Kosmetik wurden ca. 1.000 t/Jahr in Deutschland abgeschätzt (≈ 11–12 g pro Person/Jahr). Gelöste Polymere fallen mengenmäßig deutlich höher aus. Viele Kosmetika werden direkt abgewaschenEintrag ins Abwasser. 

  • Eigenschaften: Persistenz (schlechter Abbau), Akkumulation und schwierige Rückholung aus der Umwelt sind die Kernprobleme. 

 

 


 

 

3) Was sagen Human-Studien? (aktuelle Evidenz)

 

 

Die Human-Biomonitoring-Lage ist dynamisch; zentrale Befunde:

 

  • Blut: Mikroplastikpartikel wurden im menschlichen Blut nachgewiesen; u. a. PET, PE, PS, PMMA. Methoden werden laufend verbessert (μFTIR, Py-GC-MS). 

  • Muttermilch: In einer Studie fanden Forschende bei 26/34 Frauen Mikroplastik in Muttermilch (v. a. PE, PVC, PP; 2–12 µm). 

  • Plazenta: Neuere Arbeiten zeigen Mikroplastik in allen untersuchten Plazenten (n=62), z. T. µg/g-Konzentrationen; Polymerprofile u. a. PE, PVC, Nylon. Mechanistische Daten deuten auf mögliche Entzündungs-/Stoffwechsel-Effekte in Modellen hin (weitere Forschung erforderlich). 

  • Organe: Aktuelle Befunde dokumentieren Mikroplastik/Nanoplastik in menschlichen Geweben (u. a. Leber, Niere, Gehirn); Bedeutung für die Gesundheit wird untersucht. 

 

 

Take-home: Exposition des Menschen ist real (Aufnahme v. a. über Nahrung/Wasser/Einatmen/dermal) – kausale Gesundheitsrisiken sind noch nicht abschließend quantifizierbar, es gibt aber biologische Plausibilität (Partikel-Effekte, Entzündung/oxidativer Stress, Freisetzung von Additiven/Monomeren). Für Vorsorge und Umwelt ist eine Reduktion sinnvoll. 

 


 

 

4) EU-Regeln: Was ist verboten – und ab wann?

 

 

Die EU-REACH-Beschränkung (EU) 2023/2055 für absichtlich zugesetzte Mikroplastik-Partikel („synthetic polymer microparticles“) gilt seit 17.10.2023 – mit Übergangsfristen je Produktkategorie:

 

  • Rinse-off-Kosmetika (z. B. Peelings, Duschgele): Verbot des Inverkehrbringens nach Übergangszeit (Stichtage variieren je nach Quelle/Unterkategorie; früher als Leave-on). 

  • Leave-on-Kosmetika (Haut/Haar, ohne Abspülen): Verbot ab 17.10.2029 (6-jährige Übergangszeit). 

  • Farbkosmetik (Lippen/Nägel/Make-up): verspätet; bis 2035 reichende Übergangsfristen/Labelpflichten vorgesehen. 

  • Mikroverkapselte Duftstoffe (fragrance microcapsules): gesonderte Fristen (bis 2029/2031, je nach Auslegung). 

  • Lose Plastik-Glitter gilt als Mischung und fällt in den Anwendungsbereich. Schwellenwert für Mischungen typischerweise ≥0,01 % (w/w). Dokumentations-/Meldepflichten an ECHA kommen hinzu.   

 

 

Hinweis für Beratung & Industriepartner: Begriffsdetails (was genau als „synthetic polymer microparticle“ gilt) und Übergangsfristen sind produktspezifisch – bei Grenzfällen lohnt der Blick in den Verordnungstext/Leitfäden und ggf. Hersteller-Bestätigung.

 


 

 

5) Warum ist das für Apothekenberatung relevant?

 

 

  1. Nachhaltigkeit & Patient:innenfragen: Kund:innen fragen zunehmend nach mikroplastikfreien Produkten. Apotheke ist Vertrauensort für informierte Produktauswahl.

  2. Vulnerable Gruppen: Vorsorgegedanke bei Schwangeren/Stillenden/Kindern – Exposition minimieren, ohne Angst zu schüren. 

  3. Hautgesundheit: Polymer-Filme/Silikonharze können okklusiv wirken – je nach Hautzustand sinnvoll/unsinnig. Individuelle Hautbedürfnisse abwägen, Alternativen zeigen (z. B. natürliche Wachse, Cellulose-Derivate, Stärke, Kieselsäure). 

  4. Recht & Einkauf: EU-Beschränkung führt zu Sortimentsumstellungen; Reste mit Übergangsfristen, parallel Marketing-Claims („ohne Mikroplastik“) kritisch prüfen.

 

 


 

 

6) Praktische Beratung – wie erkennt man (potenzielle) Mikroplastik/Polymere?

 

 

Schritt 1: INCI-Check

 

  • Feste Kunststoffpartikel: Polyethylene, Polypropylene, Nylon/Polyamide, PMMA, PET (als Partikel/Glitter).

  • Filmbildner/Dispersionen (häufig): Acrylates Copolymer, Styrene/Acrylates Copolymer, Polyurethane-xx.

  • Kationische Polymere (Haar): Polyquaternium-xx.

  • Silikone/Polysiloxane (nicht klassisches „Mikroplastik“, aber Polymer): Dimethicone, Cyclopentasiloxane etc. (z. T. flüchtig/persistenz-Debatten). 

 

 

Schritt 2: Produktkategorie

 

  • Rinse-off (Peelings, Duschgel): Übergangsfristen kurz → eher rascher Umstieg der Hersteller.

  • Leave-on (Cremes, Lotionen, Make-up): Übergänge länger → Label & Herstellerinfos prüfen. 

 

 

Schritt 3: Alternativen vorschlagen

 

  • Peeling: Jojobawachs-Estersphären (biologisch abbaubar), Zellulose, gemahlene Kerne/Schalen, Kieselsäure.

  • Filmbildner: Natürliche Polymere (z. B. Cellulose-Derivate, Gummi arabicum), Acrylat-freie Rezepturen. (Leistungsfähigkeit im Einzelfall mit Kundenerwartung abgleichen.) 

 

 


 

 

7) Häufige Fragen (FAQ) – kurze, klare Antworten

 

 

Ist Mikroplastik in Kosmetik gesundheitsschädlich?

Sichere Grenzwerte für Menschen sind derzeit nicht etabliert; Exposition wurde im Blut, in Muttermilch und Plazenta nachgewiesen. In Modellen zeigen Partikel Entzündungs-/Stressreaktionen. Deshalb gilt das Vorsorgeprinzip – unnötige Exposition vermeiden. 

 

Sind „flüssige Polymere“ auch Mikroplastik?

Streng nach Definition: nein (Mikroplastik = feste Partikel). Aus Umweltperspektive sind alle Polymere im Abwasser relevant; einige sind persistenz-/toxikologisch zu bewerten. 

 

Was ändert sich durch die EU-Regel?

Absichtlich zugesetztes Mikroplastik wird stufenweise verbotenRinse-off früher, Leave-on später, Farbkosmetik am spätesten. Übergangsfristen erlauben Herstellern die Umstellung. 

 

Wie kann ich als Verbraucher:in Mikroplastik vermeiden?

INCI lesen (s. Liste), nach „ohne Mikroplastik/ohne synthetische Polymere“ fragen, Produkte mit natürlichen Abrasiva/Filmbildnern wählen, Glitzer aus Plastik meiden.

 

Spielt das wirklich eine Rolle – sind Peelingkügelchen nicht schon verboten?

Microbeads verschwinden weitgehend aus Rinse-off-Produkten, aber andere Polymere (Filmbildner/Dispersionen, Glitter, Kapseln) sind in viel mehr Kategorien genutzt worden. Genau deshalb adressiert die neue EU-Regel breiter. 

 


 

 

8) Gesprächsleitfaden für die Offizin (Kurzversion)

 

 

  1. Bedarf erfragen: Hautziel & Toleranz → klären, ob Polymer-Filmbildner wirklich nötig sind.

  2. Informieren: Kurz erklären, warum Mikroplastik/Polymere problematisch sind (Umwelt, Vorsorge beim Menschen).

  3. Alternativen zeigen: Konkrete mikroplastikfreie/“polymerreduzierte“ Optionen; Datenblatt/Herstellerstatement anbieten.

  4. Positive Sprache: „Wir haben tolle Alternativen…“ statt Angstkommunikation.

  5. Spezialfälle: Schwangere/Stillende/kleine Kinder → Exposition eher reduzieren (ohne Panik). 

 

 


 

 

9) Für die interne KI – Wissensbausteine (Q&A-Paarungen)

 

 

  • Q: „Ist Acrylates Copolymer in der INCI Mikroplastik?“ – A: Nicht zwingend festes Mikroplastik; es ist ein synthetisches Polymer (oft als Filmbildner/Dispersion). Umweltrelevant → Alternativen anbieten. 

  • Q: „Gibt es Mikroplastik in Muttermilch/Plazenta?“ – A: Studien zeigen Nachweise (Muttermilch 26/34; Plazenta 62/62). Bedeutung wird erforscht; Vorsorge sinnvoll. 

  • Q: „Wann sind Peelings/Glitter verboten?“ – A: Stufenplan seit 10/2023; Rinse-off früher, lose Plastik-Glitter in Geltungsbereich; Details je Kategorie. 

  • Q: „Sind Naturkosmetik-Siegel automatisch mikroplastikfrei?“ – A: Viele Naturkosmetik-Standards verbieten bestimmte synthetische Polymere, aber stets Siegelkriterien prüfen. (Hintergrund: verschiedene Umweltzeichen in der Fraunhofer-Analyse.) 

 

 


 

 

10) Quellenbasis (primär nach Nutzerwunsch von der verlinkten Seite, ergänzt um Primärliteratur & offizielle Stellen)

 

 

  • Fraunhofer UMSICHT (2018)Mikroplastik & synthetische Polymere in Kosmetik/WPR: Definitionen, Einsatzmengen, Funktionen, Umweltrelevanz, Alternativen. 

  • Dermoprotect – Wissenssammlung (Verlinkungen zu Studien zu Mikroplastik in Gehirn/Blut/Muttermilch, Additiven, Kreislaufwirtschaft/Plastikatlas). (Ausgangspunkt der Recherche und Studienhinweise.) 

  • Humanbefunde

     

    • Blut: Leslie et al., Environment International 2022; Folgearbeiten 2024 (μFTIR/Py-GC-MS). 

    • Muttermilch: Ragusa/Notarstefano et al., Polymers 2022 (Open Access). 

    • Plazenta: Garcia et al., Toxicological Sciences 2024 (Py-GC-MS; 62/62 positiv). 

    • Organe (inkl. Gehirn): Nihart et al., Nature Medicine 2025 (Nachweise in Niere, Leber, Gehirn). 

     

  • Additive in Kunststoffen: Übersicht zu ~10.500 Additiven (Hellweg-Gruppe, UZH). 

  • EU-Regulierung: REACH-Beschränkung (EU) 2023/2055 – offizielle Seiten (EU-Kommission/Handelsportal) und Zusammenfassungen zu Fristen/Definitionen.   

 

 


 

 

11) Kommunikationstipps für FDA-Beratung & Content

 

 

  • Ton: sachlich-beruhigend, Vorsorge statt Alarm.

  • Kernbotschaft: „Unsere Empfehlung: Wenn möglich, auf mikroplastikfreie bzw. polymerreduzierte Formulierungen setzen – Umwelt schützen und Exposition minimieren, ohne auf Wirksamkeit zu verzichten.“

  • Transparenz: Bei Unsicherheit (z. B. „Acrylates Copolymer“) aktiv Herstellerangaben einholen.

  • Aktualität: REACH-Fristen & Definitionen ändern sich nicht rückwirkend, aber Leitfäden/Reporting werden präzisiert – jährlich auf Stand prüfen. 

 

 


 

Hinweis zu Unsicherheiten

 

  • Kausalität: Nachweise in Körperflüssigkeiten/Geweben zeigen Exposition, nicht automatisch Schaden. Risikobewertung ist work in progress.

  • Analytik: Methoden unterscheiden sich; Ergebnisse sind nicht 1:1 vergleichbar. (Unsere KI sollte „Evidenzgrad“ mitkommunizieren.)

 

 

 

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