Pure Encapsulations Essential Aminos
Produktname: Essential Aminos
Darreichungsform: Kapseln
Hersteller: Pure Encapsulations®
Zusammensetzung pro Tagesportion (3 Kapseln):
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L-Leucin: 414 mg
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L-Phenylalanin: 345 mg
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L-Lysin (HCl): 330 mg
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L-Isoleucin: 237 mg
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L-Methionin: 210 mg
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L-Threonin: 204 mg
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L-Valin: 225 mg
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L-Histidin: 150 mg
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L-Tryptophan: 60 mg
Weitere Inhaltsstoffe:
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Kapselhülle: Hydroxypropylmethylcellulose
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Antioxidationsmittel: Ascorbylpalmitat
Anwendung und Dosierung:
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Verzehrempfehlung: 3×1 Kapsel täglich
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Einnahme: Zwischen den Mahlzeiten
Anwendungsgebiete:
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Zur Deckung eines erhöhten Bedarfs an essenziellen Aminosäuren (z. B. bei intensiver sportlicher Aktivität)
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Zur Unterstützung bei eiweißarmer Ernährung
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Geeignet zur Ergänzung, wenn die Zufuhr über die Ernährung unzureichend ist
Zielgruppen:
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Sportlich aktive Personen
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Menschen mit eingeschränkter Proteinzufuhr
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Allergiker und Personen mit Nahrungsmittelunverträglichkeiten
Besondere Hinweise zur Verträglichkeit:
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Vegan
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Hypoallergene Herstellung
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Frei von Laktose, Gluten, künstlichen Farbstoffen, unnötigen Zusatzstoffen, Trennmitteln und Filmüberzügen
- laktosefrei, glutenfrei, vegan, vegetarisch, sojafrei
Lagerung:
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Kühl und trocken
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Außerhalb der Reichweite von kleinen Kindern aufbewahren
Sicherheitshinweise:
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Nahrungsergänzungsmittel sind kein Ersatz für eine abwechslungsreiche Ernährung
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Die empfohlene tägliche Verzehrmenge nicht überschreiten
Allgemeine Hinweise:
Aminosäuren sind Grundbausteine von Proteinen und übernehmen zentrale Funktionen im Körper. Essenzielle Aminosäuren müssen über die Nahrung aufgenommen werden, da der Körper sie nicht selbst bilden kann. Sie spielen eine wichtige Rolle im Aufbau von Strukturproteinen wie Muskelfasern sowie bei der Bildung von Funktionsproteinen (z. B. Enzyme, Hormone, Antikörper). In Phasen erhöhter körperlicher Belastung oder eingeschränkter Zufuhr über die Ernährung kann eine Supplementierung sinnvoll sein.
1) Mehr zum Produkt:
https://www.purecaps.net/produkte/essential-aminos
2) Beipackzettel unter:
Nahrungsergänzungsmittel benötigen keinen Beipackzettel im Sinne von Arzneimitteln. Sie sind rechtlich als Lebensmittel eingestuft und unterliegen daher den Vorschriften des Lebensmittelrechts.
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